Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Das Sächsische Finanzgericht und auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.6.21, 5 K 2380/19 haben für allein lebende Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems anerkannt.
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